
800400374 | Dr. Veronika CORTOLEZIS, KR | ÖSV-Kampfrichterin
800400255 | Mag. Martin EDER, M.Sc., LKR | Landeskampfrichter Wien
800400249 | Philip EDER, KR | ÖSV-Kampfrichter
800400008 | Mag. Wolfgang FIEDLER, KR | ÖSV-Kampfrichter
800400015 | Mag. Peter HOLD, KRA | ÖSV-Kampfrichter Anwärter
800400231 | Katharina KORNER, KRA | ÖSV-Kampfrichter Anwärterin
803702149 | Dr. Marianne KORNER, KR | ÖSV-Kampfrichterin
803703781 | Ing. Robert KUCHLING, KR | ÖSV-Kampfrichter
803703782 | Gerhard MELCHARD, MSc., KR | ÖSV-Kampfrichter
800400058 | Günther WAGNER, KR | ÖSV-Kampfrichter
800400309 | Andreas ZNENAHLIK, KR | ÖSV-Kampfrichter
- Jedes ÖSV-Mitglied, das das 17. Lebensjahr vollendet hat, kann sich über seinen Verein, bei dem seine ÖSV-Mitgliedschaft besteht, als Kampfrichteranwärter anmelden.
- Die Anmeldung kann grundsätzlich nur der Verein durchführen, wobei eine solche Anmeldung schriftlich an den Landeskampfrichter zu richten ist.
- Nach erfolgter Anmeldung erhält der Verein vom Landeskampfrichter oder dem jeweiligen Gebietskampfrichter den KRA-Ausweis, einen Beurteilungsbogen, jeweils eine ÖWO alpin und nordisch sowie den derzeit gültigen ÖWO-Zusatz, welcher vom Verein an den neu gemeldeten Kampfrichter-Anwärter möglichst umgehend weiterzuleiten ist.
- Der Kampfrichter-Anwärter hat dann die nach der Wettkampfordnung des ÖSV geforderten Einsätze zu tätigen. Er hat auch die nach der ÖWO geforderten KR-Informationsabende zu besuchen und hat darüber hinaus den CHKR-Assistenteneinsatz zu erfüllen.
Ein Antreten zur ÖSV-Kampfrichterprüfung ist ausnahmslos nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Es müssen pro Wettkampfsaison (01.07. bis 30.06.)während der Anwärterzeit drei ÖSV-Einsätze nachgewiesen werden, wobei nur solche Veranstaltungen anerkannt werden können, welche mit einem offiziellen Wettkampfantrag beim WSV, ÖSV oder FIS angemeldet wurden sowie die Vereinsmeisterschaft.
- Es müssen zwei aufeinanderfolgende Pflichtkurse vor dem Prüfungstermin besucht worden sein. Ein Nichtbesuch eines Pflichtkurses während der Anwärterzeit verschiebt die ÖSV-KR-Prüfung automatisch um ein Jahr!
- Der(die) KRA muß sich einmal während der Anwärterzeit als CHKR-Assistent entweder bei einem ÖSV-Punkterennen oder bei einem WSV-Landescuprennen kostenlos zur Verfügung stellen. Das heißt, dass der Beurteilungsbogen von dem bei dem betreffenden Rennen tätigen Chefkampfrichter auszufüllen und mit dem Veranstaltungsbericht an den Landeskampfrichter zu senden ist. Diese CHKR-Assistententätigkeit ist darüberhinaus vom amtierenden CHKR im KRA-Ausweis zu bestätigen.
- Der KR-Ausweis muss während der Anwärterzeit jährlich bis spätestens 30.06. an den Gebietskampfrichter eingesandt werden.
Zur Kampfrichterprüfung werden nur jene KR-Anwärter eingeladen, welche die Punkte 4 – 5 vollständig erbracht haben. Nach abgelegter schriftlicher Prüfung werden die KR-Anwärter über das Prüfungsergebnis innerhalb von 14 Tagen schriftlich informiert. Bei erfolgreich abgelegter KR-Prüfung werden die KR-Anwärter zum ÖSV-Kampfrichter ernannt. Die Urkunde sowie das ÖSV-KR-Abzeichen werden bei der darauffolgenden Kampfrichterinformation überreicht.